Erstellung von Betriebskostenabrechnungen mit oder ohne Heizkostenabrechnung
Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber und Partner besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Die Mietverwaltung und Bewirtschaftung erfolgt durch den Eigentümer.
Wir sind mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beauftragt. Nach Ermittlung sämtlicher umlagefähigen Betriebskosten erfassen wir die erforderlichen Datensätze und verarbeiten diese und erstellen eine Gesamt-Hausabrechnung sowie die Mietereinzel-abrechnungen.
Für unsere Leistungen berechnen wir eine
Liegenschaftsgebühr von 49,90 € sowie für die Einzelabrechnung je Anzahl 49,90 €.
Diese Leistungen bieten wir auch für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften an.
Spezielle Dienstleistungen in der Wohnungswirtschaft
Wohnungswirtschaftliches Rechnungswesen / Bilanzierung
Controlling und Revision von Prüfbelegen und Abrechnungen
Zeitweise Substitution von Ressourcen für Immobilienunternehmen
Sozialer Wohnungsbau
Consulting
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.