Angebot

Erstellung von Betriebskostenabrechnungen mit oder ohne Heizkostenabrechnung

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Huber und Partner besitzen ein Mehrfamilienhaus mit 4 Parteien. Die Mietverwaltung und Bewirtschaftung erfolgt durch den Eigentümer.

Wir sind mit der Erstellung der Betriebskostenabrechnung beauftragt. Nach Ermittlung sämtlicher umlagefähigen Betriebskosten erfassen wir die erforderlichen Datensätze und verarbeiten diese und erstellen eine Gesamt-Hausabrechnung sowie die Mietereinzel-abrechnungen.

 

Für unsere Leistungen berechnen wir eine

Liegenschaftsgebühr von 49,90 €  sowie für die Einzelabrechnung je Anzahl 49,90 €.

 

Diese Leistungen bieten wir auch für kleine Wohnungseigentümergemeinschaften an.

 

Spezielle Dienstleistungen in der Wohnungswirtschaft

  • Wohnungswirtschaftliches Rechnungswesen / Bilanzierung

  • Controlling und Revision von Prüfbelegen und Abrechnungen

  • Zeitweise Substitution von Ressourcen für Immobilienunternehmen

  • Sozialer Wohnungsbau 

  • Consulting 

 

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf und informieren Sie sich näher zu unseren Angeboten. Unsere Mitarbeiter helfen Ihnen gerne weiter.

Kontakt

Rufen Sie einfach an unter

Tel 02241 9722860

info@immobilien-fnk.de

oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

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