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Hausverwaltung und Immobiliendienstleistungen

n i e d e r k l a p f e r

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IInformation zum Klimagerät

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Juli 2026 (Az.: V ZR 162/25) entschieden: 

Wohnungseigentümer haben grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass ihnen der Einbau eines Split-Klimageräts (mit Außengerät auf dem Balkon) von der Eigentümergemeinschaft (WEG) gestattet wird

 

 

 

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