Info

ab 01.Januar 2023 sind gelten neue Verwaltungskostenpauschalen.

am 01.12.2020 ist die neue  WEG-Reform in Kraft getreten.

KfW-Fördermittel 

Die Beantragung von KfW-Fördermitteln für Wohnungseigentümergemeinschaften wird vereinfacht. Dadurch soll die energetische Sanierung älterer Wohnanlagen angekurbelt werden.

Die KfW hat Ihr Antragsverfahren für die Zuschussprogramme zur energetischen Sanierung und dem altersgerechten Umbau in Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich vereinfacht. Ab 1.8.2015 reicht für die Beantragung von KfW-Zuschüssen in den Programmen 430 und 455 eine De-minimis-Erklärung durch den bevollmächtigten Immobilienverwalter für alle Vermieter der WEG. Das Beibringen einer schriftlichen De-minimis-Erklärung eines jeden einzelnen vermietenden Wohnungseigentümers entfällt. Ziel der Änderung ist, die energetische Sanierung in WEGs anzukurbeln.

Der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) begrüßt die Vereinfachung. Der Verband hatte sich hierfür eingesetzt.

 

*Auszug aus dem Beitrag vom Haufe Verlag

 

Verwaltungssätze

ab Januar 2020

 

Änderung der Verwaltungskosten- und Instandhaltungskostenpauschalen nach §§ 26, 28 der II. Berechnungsverordnung (II. BV) für öffentlich geförderte Sozialwohnungen zum 1. Januar 2020

 

Der 01.01.2020 wird wieder so ein "komfortabler" Stichtag für Ihre preisgebundenen Wohnungen sein, denn zu Beginn des nächsten Jahres erhöhen sich die Kostenmieten aufgrund der gesetzlichen Anpassung der Pauschalen für Verwaltungs- und Instandhaltungskosten. In diesem Zusammenhang empfiehlt es sich, die übrigen Ansätze in der Wirtschaftlichkeitsberechnung (Prolongationen, Umfinanzierungen, Erbbauzinsen, Zinsersatz, etc.) auf den neuesten Stand zu bringen. Zudem sollten die aktuellen Themen - wie beispielsweise Einbau von Rauchwarnmeldern oder Dämmung der obersten Geschossdecke nach EnEV - mietpreisrechtlich genauer unter die Lupe genommen werden.

 

Benötigen Sie Hilfe bei der Fortschreibung der Wirtschaftlichkeitsberechnung oder zu weiteren Themen?

Ausstausch der Heizungsanlage

Informationen zur Förderung beim Austausch der Heizung

 

Bei der Erneuerung von veralteten und ineffizienten Heizungsgeräten kann eine wahre Goldader angestochen werden, das die Kostenersparnis für eine neue Heizung angeht.

Durch die Unterzeichnung des Kyoto-Protokolls ist die Bundesrepublik Deutschland zur Senkung des CO2-Ausstoßes gezwungen. Förderung für eine neue Heizung ist das Resultat.


Gefördert werden 
Wärmepumpe · Gaswärmepumpe · Brennwertkessel · Hybridsysteme · Erstanschluss

 

Bis zu 100.000€ Kredit bei nur 0,75% eff. Jahreszins sichern. 


Typen: Kredit, Investitionszuschuss, Ergänzungskredit, Zuschuss Baubegleitung, Zuschuss Brennstoffzelle

Sanierungskredit           Investitionszuschuss      Ergänzungskredit
bis 100.000 €                  bis 50.000 €                    bis 50.000 €  

 

Weitere Informationen Energieheld.de

Rauchmelder-Pflicht

Rauchmelderpflicht. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat am 04.12.2012 die Änderung der Landes-bauordnung beschlossen.

 In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Dieser muss so eingebaut oder angebracht und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Wohnungen, die bis zum 31.03.2013 errichtet oder genehmigt sind, haben die Eigentümer spätestens bis zum 31. Dezember 2016 entsprechend den Anforderungen nach den Sätzen 1 und 2 auszustatten. Die Betriebsbereitschaft der Rauchwarnmelder hat der unmittelbare Besitzer sicherzustellen, es sei denn, der Eigentümer hat diese Verpflichtung bis zum 31.03.2013 selbst übernommen.

>3204 040116< >10027 080816< >29945 161017<53664 070120><106710 280921>

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